Home Sharing kommt aus dem Englischen und bedeutet „Heim teilen“. Was es genau damit auf sich hat und wie sich eine Definition darstellen könnte, das behandelt dieser Artikel.

Home Sharing bedeutet übersetzt sein „Heim teilen“. Als Heim bezeichnet man dabei den eigenen Wohnraum und es spielt keine Rolle, ob dies eine Wohnung oder ein Haus ist. Home Sharing kann man sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich betreiben. Wer Home Sharing betreibt wird im Allgemeinen als Homesharer bezeichnet.

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Man könnte es nun bei dieser einfachen Definition  belassen. Aber um wirklich eine vollständige Erklärung des Begriffes zu liefern, der so oft mißverstanden und interpretiert wird, möchte ich im weiteren Verlauf dieses Artikels auf die unterschiedlichen Aspekte von Home Sharing eingehen. Zum Ende dieses Artikels soll dann klar und verständlich sein, was Home Sharing ist und was nicht.

Home Sharing: Teilen des selbstbewohnten Wohnraums

Im ersten Schritt betrachten wir den Kernaspekt des Home Sharings, welcher auch gleichzeitig das übergreifende Merkmal aller Ausprägungen und Varianten darstellt: das Teilen des selbstbewohnten Wohnraums.

Teilen

Unabhängig davon ob es nun entgeltlich (AirBnB & Co) oder unentgeltlich (Couchsurfing) erfolgt, die Grundlage ist beim Home Sharing immer diegleiche: eine vorhandene Resource (Wohnraum) wird gemeinsam genutzt.

Selbstbewohnter Wohnraum

Home ist gleichbedeutend mit „Heim“ oder „Zuhause“. Das bedeutet, es kann sowohl eine Wohnung als auch ein Haus sein, welches man teilt. Entscheidend ist, dass es eben das „Heim“ oder „Zuhause“ ist und somit selbstbewohnt.

Es ist wichtig diesen Teil zu betonen, um Home Sharing richtig zu verstehen und einordnen zu können. Zum Home Sharing gehört zwingend ein Home, und nicht die reine Verfügungsgewalt über Wohnraum. 

Bedeutung der korrekten Begrifflichkeit für die öffentliche Wahrnehmung

Da die korrekte Definition mangels Kenntnis meist nicht geläufig ist, wird der Begriff Home Sharing für Vieles verwendet mit dem kaum oder keinerlei Schnittmengen bestehen. In der Berichterstattung ist des Öfteren die Rede vom „sogenannten Home Sharing“, was sich dann aber objektiv als gewerbliche Kurzzeitvermietung oder Ähnliches entpuppt.

Eine klare und korrekte Abgrenzung ist jedoch essentiell um eine faire Bewertung von Home Sharing und Homesharern im gesellschaftlichen Kontext zu gewährleisten.

Unentgeltliches und entgeltliches Home Sharing

Bei der Diskussion ob Home Sharing nun gut oder schlecht ist wird häufig auch die finanzielle Komponente aufgebracht. Zusätzlich meinen einige daran auch festmachen zu können, ob etwas Home Sharing ist oder nicht. Gerade im deutschsprachigen Raum wird gerne angeführt, dass Teilen zwingend untentgeltlich sein müsse. Dem steht die folgende Definiton von Teilen gegenüber:

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Teilen ist das gemeinsame Nutzen von Ressourcen.

Es spielt bei Begriffsabgrenzung daher keinerlei Rolle, ob Geld oder nur ein Händedruck gegeben wird. Couchsurfing ist die unentgeltliche Variante und die Sharing Economy in Form von AirBnB & Co die entgeltliche Variante von Home Sharing.

Home Sharing ≠ AirBnB

In der medialen Berichterstattung wird wenig differenziert. In der Regel wird Home Sharing mit AirBnB gleichgesetzt. Da der überwiegende Teil der Berichte über AirBnB kritisch oder negativ ist, färbt dieser Eindruck leider auch auf das Home Sharing ab.

Während zu Beginn der Plattform AirBnB das Home Sharing die Kernidee war, hat sich die Plattform zwischenzeitlich in verschiedene andere Bereiche außerhalb dieser Idee entwickelt. Heute ist AirBnB nicht mehr mit Home Sharing gleichzusetzen und umgekehrt. Beides ist immer noch ein Teil des anderen, aber eben nur ein Teil.

Home Sharing ist nur ein Teil von AirBnB

Zwischenzeitlich hat AirBnB die Bandbreite seiner Angebote ausgeweitet. Neben kleinen, privaten Homesharern haben auch diverse Profis die Plattform für sich entdeckt. Von der regulären Ferienwohnung bis hin zum illegalen Hotelbetrieb finden sich inzwischen zahlreiche Angebote, die nichts mehr mit dem Home Sharing-Gedanken zu tun haben. Auf der anderen Seite ist das Vermieten auf AirBnB keineswegs die einzige Form des Home Sharing.

Auf entgeltlicher Basis gibt es noch diverse alternative Plattformen, um Home Sharing-Angebote einzustellen. Daneben gibt es auch noch mit Couchsurfing die unentgeltliche Variante.

Fazit: Home Sharing ist nicht gleichzusetzen mit  AirBnB und umgekehrt.

Fragen, die leider nicht gestellt werden

Obwohl es eine deutliche Abgrenzung vom restlichen AirBnB-Geschäft gibt, wird beides allzu häufig vermischt. Einige Vorurteile gegen AirBnB werden ungefiltert auf Homesharer übertragen.

Die entscheidenden Fragen werden so gar nicht erst gestellt. Im Folgenden möchte ich auf diese Fragen eingehen.

Entzieht Home Sharing dem MIetmarkt Wohnraum?

Nein. Homesharer bieten ihren selbstbewohnten Wohnraum an. Mit dem Ende des Angebots steht dem Markt kein zusätzlicher Wohnraum zur Verfügung, da der Homesharer dort weiterhin wohnt.

Daher ist vielmehr das Gegenteil der Fall. Homesharer stellen zeitlich beschränkt zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung, der dem Markt ohne Homesharer erst gar nicht zur Verfügung stehen würde.

Können Homesharer auch ihre ganze Wohnung teilen?

Ja. Viele Homesharer reisen entweder beruflich oder privat viel und nutzen ihre Abwesenheit zur Vermietung. Dennoch steht der Wohnraum nicht dauerhaft für Dritte zur Verfügung, da der eigentliche Bewohner diese weiterhin bewohnt.

In vielen Medien wird geschlussfolgert, dass die Vermietung einer ganzen Wohnung nur unter „illegalen“ Umständen erfolgen kann. Die Logik dahinter ist, dass eine ganze Wohnung eigentlich frei ist und somit auf dem regulärem Mietmarkt angeboten werden müsste. Eine Homesharer-Wohnung ist aber nicht frei, sondern wird temporär, in Abwesenheit des eigentlichen Bewohners geteilt.

Ist ein „professioneller“ Homesharer noch ein Homesharer?

Ja, sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt bleiben.

Verfolgt man die mediale Berichterstattung, so wird vorallem das Vorhandenseins eines Schlüsselsafes als Merkmal einer professionellen, illegalen Kurzzeitvermietung herangezogen. Mit einem Schlüsselsafe ist ein Check-in ohne Anwesenheit des Vermieters möglich. Deshalb kann es sich hierbei ja kaum um einen Homesharer handeln, oder? Auch das Vorhandensein von mehrsprachigen Hinweisschildern oder Gästeutensilien wird dahingehend gedeutet.

Es spielt jedoch für die Einordnung als Homesharer keine Rolle wie gut oder professionell der jeweilige Homesharer sein Angebot ausgestalltet. Entscheidend ist einzig, ob es sich um das Teilen von selbstbewohntem Wohnraum handelt.

Fazit: Eine einfache Formel mit vielen Facetten

Unterm Strich kann man Home Sharing auf die einfache Formel runterbrechen:

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Home Sharing ist das Teilen selbsbewohnten Wohnraums.

Es gibt tausende Homesharer auf der Welt, und sie sind dementsprechend facettenreich und unterschiedlich. Was sie aber eint, ist dass sie ihren selbstgenutzten Wohnraum – ihr Heim – mit Fremden teilen.

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