Wie viele Neu-Gastgeber war ich zu Beginn meines Gastgebens verunsichert, welche Rechte und Pflichten ich eigentlich habe. Wie sieht es beispielsweise mit der Meldepflicht und dem damit verbundenen Meldeschein bei AirBnB aus? Muss ich Meldescheine ausfüllen lassen und eine sogenanntes „polizeiliches Gästebuch“ auch als Vermieter eines Privatzimmers führen?

Wie viele Neu-Gastgeber war ich zu Beginn meines Gastgebens verunsichert, welche Rechte und Pflichten ich eigentlich habe. Wie sieht es beispielsweise mit der Meldpflicht und dem damit verbundenen Meldeschein bei AirBnB aus? Warum muss ich Meldescheine ausfüllen lassen und eine sogenanntes „polizeiliches Gästebuch“ auch als Vermieter eines Privatzimmers führen?

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Ich darf und werde in diesem Artikel keine Rechtsberatung leisten. Dieser Artikel fasst lediglich Informationen aus den gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung zusammen und dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf die jeweilige spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Bei konkreten Fragen sollte man eine Fachanwalt zu Rat ziehen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Warum muss ein Meldeschein ausgefüllt werden? In Deutschland regelt das Bundesmeldegesetz (BMG) die Meldepflichten eindeutig. Als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Privatzimmers hat man entsprechend einem Hotelier oder Herbergsleiter die Verpflichtung von jedem Gast bei der Anmeldung (Check-in) immer einen gesetzlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Diese Meldescheine müssen ab dem Tag der Anreise für ein Jahr aufbewahrt werden und auf Verlangen bestimmten Behörden zur Einsicht vorgelegt werden. Das Bundesmeldegesetz ist seit November 2015 in Kraft und den Meldegesetzen der Bundesländer übergeordnet. Dennoch kann es bei der Formulargestaltung sowie den geforderten Daten länderspezifische Unterschiede geben, weshalb man im Zweifel einen Blick in das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes werfen sollte.

Kurz gesagt ist man immer verpflichtet einen Meldeschein ausfüllen zu lassen. Wie genau dieser auszusehen hat, wo man ihn herbekommt und warum es auch im eigenen Interesse als Gastgeber sinnvoll ist diese Meldescheine zu haben? Darauf geht dieser Artikel in den nächsten Abschnitten detailliert ein.

Das Bundesmeldegesetz – Meldepflicht & Meldeschein bei AirBnB & Co.

Das Bundesmeldegesetz trat im November 2015 in Kraft und regelt seither bundeseinheitlich unter Anderem die Meldepflichten für Vermieter von Beherbergungsbetrieben. Als Beherbergungsbetrieb gilt dabei auch wer nur ein Zimmer an Geschäftsreisende oder Touristen vermietet. Die entsprechenden melderechtlichen Vorschriften für Beherbergungsbetriebe finden sich hierzu in den §§ 28-31 BMG. ( siehe Bundesmeldegesetz zum Wortlaut)

Unabhängig ob ich nun auf AirBnB, Booking oder einer anderen Plattform mein Zimmer oder meine Unterkunft anbiete, ich unterliege immer der Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe. Als Leiter einer Beherbergungsstätte bin ich dadurch verpflichtet besondere Meldescheine vorzuhalten und darauf hinzuwirken, dass diese aufgefüllt und unterschrieben werden. Tue ich das nicht, begehe ich eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Der Gast oder die Gäste sind verpflichtet den Meldeschein am Tag der Ankunft handschriftlich zu unterschreiben. Kommt der Gast dem nicht nach, so begeht er seinerseits eine Ordnungswidrigkeit, die ebenfalls mit bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Was ist ein „besonderer Meldeschein“ und welche Daten muss er enthalten?

Ein besonderer Meldeschein muss die Vorgaben des BMG erfüllen. Man kann Ihn entweder selbst erstellen oder als Vorlage bei Hotel- oder Tourismusverbänden runterladen. Manche Gemeinden bieten auch entsprechende Vordrucke im Rathaus oder der Gemeindeverwaltung an. Wichtig ist, dass der Meldeschein ausschließlich folgende Daten enthalten darf:

  • Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise
  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeiten
  • Anschrift
  • Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit bei mitreisenden Angehörigen
    und Reisegruppen
  • bei ausländischen Personen die Seriennummer des anerkannten und gültigen
    Passes oder Passersatzpapiers.
  • Landesrechtlich kann darüber hinaus bestimmt werden, dass weitere Daten zur Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen auf dem Meldeschein erhoben werden dürfen.

„Ausschließlich“ bedeutet in diesem Fall, dass keine weiteren als die vom Gesetz vorgesehenen Daten im gesetzlichen Rahmen mit dem Meldeschein abgefragt werden dürfen. Hierbei gibt es noch zwei zu erwähnende Punkte:

  1.  Im Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes können noch weitere Zusatzfelder geregelt sein (bspw. Bayern) oder auch ein Muster vorgegeben werden. Es empfiehlt sich daher ein Blick in das jeweilige Gesetz oder die Erkundigung bei der zuständigen Meldebehörde.
  2. Sofern es auf den den ersten Blick für den Gast ersichtlich ist, welche Daten aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gemacht werden müssen, ist es zulässig weitere freiwillig anzugebende Daten abzufragen. In diesem Fall sind allerdings datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, die hier zur Geltung kommen.

Wer muß einen Meldeschein ausfüllen?

Wer die Pflichtfelder auf dem Meldeschein ausfüllt, bleibt laut Gesetzgeber dem jeweiligen Gastgeber überlassen. Sofern die Daten des Gastes im Vorfeld vorhanden sind, kann ihm ein vorausgefüllter Meldeschein zur Unterschrift vorgelegt werden. Jeder Gast ist ansonsten verpflichtet den Schein entweder selbst auszufüllen oder die Daten zum Ausfüllen bereitzustellen, und im Anschluss den Meldeschein zu unterschreiben.

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Ausnahmen:

  1. Mitreisende Angehörige müssen keinen separaten Meldeschein ausfüllen, sondern können mit Anzahl und Staatsangehörigkeit auf dem Meldeschein des Angehörigen vermerkt werden.
  2. Bei Reisegesellschaften betrifft die Pflicht zum Ausfüllen den „Reiseleiter“, der hier analog zu 1. die Anzahl und Staatsangehörigkeit der Mitreisenden vermerkt. „Reisegesellschaft“ ist hierbei weit gefasst, so dass es maßgelblich ist, ob separat oder gemeinsam gebucht und bezahlt wird. Liegen einzelne Buchungen bei einer Gruppe vor, so müssen auch mehrere Meldescheine ausgefüllt werden.

Besteht die Verpflichtung zur Kontrolle der Angaben?

Bei Bundesbürgern muss aus gesetzlicher Vorgabe kein Abgleich oder eine Vorlage eines Ausweisdokuments erfolgen. Zur persönlichen Absicherung des Gastgebers ist es allerdings ratsam dies wenn möglich zu tun. Es besteht allerdings keine gesetzliche Verpflichtung für den Gast ein Dokument im Rahmen des Meldescheins vorzulegen, sofern es sich um einen Bundesbürger handelt.

Ausländische Gäste – EU-Ausländer gleichermaßen wie Nicht-EU-Ausländer – müssen sich bei der Anmeldung gegenüber dem Leiter der Beherbergungsstätte durch ein gültiges Identitätsdokument (Pass oder Passersatz) ausweisen und die Seriennummer notieren. Ein Führerschein oder vergleichbare Dokumente sind nicht ausreichend. Bei Abweichungen der Daten oder fehlendem Dokument ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken. Sofern also ein ausländischer Gast sich nicht ausweisen kann, muss man ihn aus rechtlicher Sicht nicht ablehnen, solange man einen dementsprechenden Vermerk auf dem Meldeschein vornimmt.

Müssen es Meldescheine aus Papier sein oder reicht nicht auch eine Email oder Buchungsbestätigung?

Auch wenn das Gesetz mit seinem Inkrafttreten Einiges vereinfacht hat, so wurde doch weiterhin an der handschriftlichen Unterschrift festgehalten. Weiterhin müssen die Meldescheine im Original aufbewahrt werden.
Eine digitale Unterschrift oder eine gescannte Email genügt dem Gesetzgeber hier leider nicht. Die Unterschrift muss auf dem ausgedruckten Meldeschein erfolgen und dann im Original aufbewahrt werden.

Was ist mit dem ausgefüllten Meldeschein zu tun?

Eine Anmeldung bzw. das Ausfüllen eines Meldescheins in einer Beherbergungsstätte oder AirBnB-Unterkunft ist nicht gleichzusetzen mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Handelt es sich um kurzeitige Aufenthalte von weniger als 6 Monaten bei Inländern bzw. 3 Monate (danach binnen 2 Wochen) bei Ausländern, so genügt die Erfassung und Aufbewahrung der Meldescheine. Hat man Gäste über einen darüber hinausgehenden Zeitraum, so unterliegen diese der allgemeinen Meldepflicht und müssen sich bei der Meldebehörde anmelden.

Ausgefüllte Meldescheine müssen vom Tag der Anreise für ein Jahr aufbewahrt werden. Danach müssen sie binnen einer Frist von drei Monaten vernichtet werden. Die Meldescheine müssen dabei im Original unzugänglich für unbefugte Dritte aufbewahrt werden. Auf Verlangen sind sie einer im Gesetz aufgelisteten Behörde vorzulegen.

Dazu gehören:

  • Polizei
  • Staatsanwaltschaft
  • Gerichte zur Strafverfolgung, -vollstreckung und -vollzug
  • Amtsanwaltschaften
  • Justizvollzugsbehörden
  • Zollfahndung
  • Hauptzollämter
  • Finanzbehörden im Fall der Strafverfolgung

Die einzelnen Bundesländer können im Rahmen der Landesgesetze diesen Kreis um weitere Behörden erweitern.

Sofern man der Aufbewahrungspflicht als Gastgeber nicht nachkommt, kann auch dies mit einem Bußgeld geahndet werden.

Von den Bundesvorschriften des BMG abweichend kann auch im jeweiligen Landesrecht oder durch die jeweilige Gemeinde eine Verpflichtung bestehen, Übernachtungsdaten in bestimmten Umfang zu melden. Dies kann für Tourismuszwecke sowie Abgabenerhebungen (bspw. Kurtaxen, Bettensteuer usw.) notwendig sein. Da es hierbei örtliche Unterschiede gibt, würde dies den Rahmen dieses Artikels zum Bundesmeldegesetz bei der AirBnB-Vermietung sprengen. Im Zweifelsfall sollte man sich hier bei den lokalen Behörden informieren.

Was bringt mir der Meldeschein als Gastgeber?

Nun an erster Stelle, dass man sich gesetzeskonform verhält und kein Bußgeld riskiert. Viele Gastgeber und Gäste ignorieren das Gesetz und nutzen keine Meldeschein, ob aus Unwissenheit oder in vollem Wissen. Aber nur weil es alle machen und im Zweifel nicht immer erwischt werden, heißt noch lange nicht, dass es richtig ist und nie etwas passiert.

Der Aufwand hält sich in Grenzen und man hält sich an das Gesetz indem man Meldescheine bereithält, diese ausfüllen lässt und dann aufbewahrt.

Persönliche Absicherung

Ein Nebeneffekt ist der Zugewinn an eigener Sicherheit. Ein Aspekt, der den wenigsten auf den ersten Blick auffallen mag, denn man erhält mit dem Meldeschein die Sicherheit zu wissen WER genau da bei einem unterkommt.

Von AirBnB erhält man mit der Buchung Vor- und Nachname, eine Telefonnummer und einen Wohnort. Ansonsten keinerlei Anschrift oder sonstige Details zur Person. Verifizierungen werden zwar angezeigt bzw. dass diese vorhanden sind, stehen aber dem Gastgeber nicht zur Überprüfung zur Verfügung.

Sollte nun also Irgendetwas Unangenehmes vorfallen, bei dem man die Daten benötigt, wäre man vollends auf AirBnB angewiesen, sofern man kein Melderegister führt. Da AirBnB mit der Herausgabe von Daten sehr zurückhaltend umgeht, wäre es schwierig, wenn nicht gar unmöglich an weiterführende Daten zu gelangen.

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Wurde bspw. etwas beschädigt oder gar entwendet, und man findet über AirBnB keine Lösung für das Problem, so hätte man keinerlei Daten um dem außerhalb von AirBnB nachzugehen. Weder eine Anschrift noch den Beleg, dass es sich bei dem Namen aus dem AirBnB-System auch tatsächlich um diejenige Person handelt, die bei einem untergekommen ist, hätte man in der Hand. Ob für eine Anzeige bei der Polizei oder eine zivilrechtliche Forderung, es fehlen einem wesentliche Daten.

Diese und andere Unannehmlichkeiten kann man umgehen, in dem man sich einfach an geltendes Recht hält und Meldeschein auch in seinem privaten AirBnB nutzt.

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